Pflege AKTIV Ihr ambulanter Pflegedienst für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und den Saalekreis
Ambulante Pflege zu Hause:
weiterhin würdevoll leben können
Umfassende Leistungen als ambulanter Pflegedienst für den Raum Brehna, Bitterfeld, Landsberg und Delitzsch
Als ambulanter Pflegedienst für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erbringen wir Grund- und Behandlungspflege, Palliativpflege und intensivmedizinische Betreuung sowie hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen an sieben Tagen in der Woche auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen (Sozialgesetzbücher V, XI und XII). Wir arbeiten eng und effektiv mit den Kranken- und Pflegekassen, Krankenhäusern, behandelnden Ärzten und Angehörigen zusammen.
Von uns erhalten Sie zahlreiche Leistungen, vor allem im Bereich der Behandlungspflege, die Sie von uns vielleicht gar nicht erwarten, von der Versorgung von Diabetikern über die Portversorgung bis zur Trachealkanüle.
Unsere Pflege kann auf ärztliche Verordnung, im Rahmen der Pflegeversicherung oder auf eigenen Wunsch erfolgen.
Grundpflege – körperbezogene Pflege
Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Darm- oder Blasenentleerung
Ernährung
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hygienemaßnahmen
Mobilität
- Aufstehen und Zubettgehen
- Betten und Lagern
- Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- An- und Auskleiden
Alten- und Krankenpflege nach SGB V und SGB XI
- Kompetente aktivierende Pflege
- Medizinische Leistungen nach ärztlicher Anordnung, zum Beispiel: Wundverbände, Spritzen, Blutdruckkontrolle, Medikamentengabe
Palliativpflege – spezialisierte ambulante Palliativersorgung (SAPV) durch eigene Mitarbeiter
Sterbebegleitung
Laut Gesetz (§ 37b SGB V, Betreuung) haben Schwerkranke und Sterbende mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung das Recht auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Dadurch ist durch den Gesetzgeber eine große Chance eröffnet worden, die ambulante Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen zu Hause sicherzustellen. Wir ermöglichen Menschen im Kreis ihrer Angehörigen bis zum Lebensende ein würdiges Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung.
Wir übernehmen auch die außerklinische Intensivpflege.
Wir bieten eine ganzheitlich häusliche Pflege und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen:
- Ernährungstherapie (enteral und parenteral)
- Portversorgung inklusive Nadelwechsel
- Infusions- und Ernährungstherapie intravenös
- Schmerztherapie über Infusionspumpen
- Versorgung von Beatmungspatienten
- Entfernung von postoperativem Nahtmaterial
- alle Injektionstechniken (IM, SC etc.)
- Tracheostomawechsel und -pflege
- Blutentnahmen
Verhinderungspflege
Krankenhausnachsorge
Sie werden nach einem Unfall oder einer Operation aus dem Krankenhaus entlassen und benötigen noch weitere medizinische Unterstützung. Wir sind für Sie da. Mit unserer Krankenpflege helfen wir Ihnen, im Alltag wieder besser zurechtzukommen.
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
- Kochen
- Reinigung der Wohnung
- Spülen
- Wechseln und Waschen der Kleidung
- Beheizen der Wohnung sowie Beschaffung des Heizmaterial
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 b SGB XI
Hauswirtschaftliche Hilfen
- Unterstützung im Haushalt
- Erledigung Ihres Einkaufs
Begleitende Dienste
- Gesellschaftliche Begleitung, Spaziergänge
- Besuche Ihrer Angehörigen
Besuchs- und Betreuungsdienste
- Wir lesen Ihnen die Zeitung, ein Buch oder Briefe vor, helfen beim Beantworten der Post
- Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen und beim Schriftverkehr mit Krankenkassen
Pflegeberatungsbesuche
Unser Tipp: Noch mehr Betreuung und Pflege –Tagespflege und betreutes Wohnen
Sie wünschen sich tagsüber eine kontinuierliche Betreuung? Wir bieten auch Tagespflege an und gehen sogar noch einen Schritt weiter: Betreutes Wohnen in unserer Wohnanlage ist eine gute Alternative, wenn Sie ein Maximum an Bereuung wünschen und nicht in ein Seniorenheim umziehen möchten.
Vermittlung von weiteren Leistungen unserer Dienstleistungspartner
Fußpflege
Friseur, Kosmetik, Massage
Essen auf Rädern
Physiotherapie
Hausmeisterservice inklusive Gartenarbeit
Fahrdienste
Hausnotruf-Dienst – im Notfall schnell Hilfe erhalten
Wie es funktioniert?
Den Sender können Sie immer am Körper tragen. Per Knopfdruck haben Sie zu jeder Tageszeit und Nachtzeit rund um die Uhr sofort Verbindung zur Notrufzentrale.
Für wen ist das Hausnotruf-System sinnvoll?
- Für alle, die allein in Ihrer Wohnung leben und sicher sein möchten, im Notfall schnell Hilfe zu erhalten.
- Für Pflegebedürftige, die von einem Angehörigen gepflegt werden, und sich auch bei Abwesenheit der Pflegeperson, etwa bei Krankheit oder Urlaub, sicher fühlen möchten.
Kosten für die ambulante Pflege
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegeleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Erläuterungen zu den einzelnen Pflegegraden finden Sie unter „Häufige Fragen“.
Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt ihre Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Kann der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, erhält er ein dem jeweiligen Pflegegrad entsprechendes Pflegegeld.
Ist eine Betreuung durch Angehörige nicht oder nicht vollständig möglich, können ambulante Pflegedienste die Pflege übernehmen. Deren Einsatz wird von den Pflegekassen als so genannte Sachleistung gestaffelt nach Pflegegraden übernommen. Die Pflegesachleistungen umfassen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Diese werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Leistungen, die über den Leistungsanspruch an die Pflegekasse hinausgehen, müssen dem Leistungsempfänger direkt und in gleicher Höhe in Rechnung gestellt werden und müssen von dem Patienten privat getragen werden, oder es muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei dem für ihn zuständigen Sozialamt gestellt werden.
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 können für die Finanzierung von Pflegesachleistungen, der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € pro Monat nutzen. Monatlich nicht verbrauchte Beträge können innerhalb eines Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
Alle Pflegegrade: 60,00 €
jährlich bis zu 1612 € + 804 € zusätzlich zum Pflegegeld/Pflegesachleistung
125 €/monatlich, bis zu 1.500 €/Jahr zusätzlich zum Pflegegeld/Pflegesachleistung